Selbstbestimmte Erwerbsbiografien durch Wahlarbeitszeiten 

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Prof. Dr. Isabell Hensel ist Juraprofessorin und Leiterin des Fachgebietes Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht in der digitalen Gesellschaft an der Universität Kassel seit Oktober 2022.  Ihre Forschungsschwerpunkte sind unter anderem digitale Arbeit und geschlechtergerechtes Unternehmensrecht. Seit 2023 ist Prof. Dr. Isabell Hensel Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht des Deutschen Juristinnenbundes. 

 

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist keine Frage individuellen Zeitmanagements, sondern hängt von zeitlichen Ressourcen und damit von (Un-)Möglichkeiten ab. Es braucht mehr Zeitsouveränität durch flexible Arbeitszeitmodelle, die es Beschäftigten ermöglichen, selbst über passende Arbeitszeiten zu bestimmen. Da es nicht der Einzelnen aufgebürdet werden kann, im Konflikt mit den Arbeitgebenden die wenigen gesetzlichen Möglichkeiten durchzusetzen, sind kollektive Instrumente gefragt, die eine Veränderung der Arbeitszeitkultur in den Unternehmen selbst anstoßen.

Der Regelungsvorschlag des Deutschen Juristinnenbundes (djb) zu einem Wahlarbeitszeitgesetz hat genau das zum Ziel. Er verpflichtet Betriebe aller Größen und Branchen, in einem Arbeitszeit-Check die Defizite bestehender, auch tarifrechtlicher Arbeitszeitregime und realer Verteilung im Verhältnis zu den Beschäftigtenbedürfnissen zu erheben und zu analysieren. Unter Einbeziehung von Betriebsräten und Gewerkschaften müssen sie für ihre Betriebe passende und umsetzbare Arbeitszeitkonzepte, Lösungen zur Verhinderung von Arbeitszeitverdichtung eingeschlossen, mit garantierten Arbeitszeitoptionen für alle Tätigkeitsbereiche und Ebenen erarbeiten. Beschäftigte erhalten so einen individuell durchsetzbaren Anspruch auf Änderung ihrer Arbeitszeit hinsichtlich Lage, Dauer oder Ort.

Anders als die politisch vorgeschlagenen Erörterungsansprüche, die einen Diskussions- und Aushandlungsraum in den Betrieben eröffnen sollen, befreit dieser kollektive Anspruch die Einzelnen von der Last der Geltendmachung und führt doch zur effektiven Rechtsdurchsetzung. Beschäftigte kommen nicht mehr als Bittstellende, sondern beziehen sich auf die verbindlichen Arbeitszeitkonzepte. Dringende betriebliche Gründe können dann nur noch entgegengehalten werden, wenn die Arbeitszeitwünsche nicht mit dem jeweiligen Konzept vereinbar sind. Für Arbeitgebende und Beschäftigte führt diese betriebseigene Gestaltung von Arbeitszeit zu besserer Planbarkeit und Rechtssicherheit.

Vor allem Frauen können so über ihre Erwerbsbiografie selbst bestimmen, in dem sie aus Zeitmöglichkeiten individuell passende Arbeitszeiten wählen und damit nicht mehr auf prekäre Arbeit, Teilzeit oder Karriereverzicht verwiesen sind. Die djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft bindet konsequent die Wahlarbeitszeit in die umfassende Forderung, dass die Unternehmen über Berichtspflichten und Sanktionen dazu gebracht werden müssen, in unternehmenseigenen Gleichstellungsstrategien gerade die Wechselwirkungen zwischen Arbeitszeit, Personalentwicklung und equal pay zu berücksichtigen. 

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