Die Kunst der gleichen Bezahlung

Über 130 Mitstreiter:innen haben sich in diesem Jahr solidarisch erklärt und mit uns den Skandal vom geschlechtsspezifischem Lohnunterschied publik gemacht. Wir freuen uns über zahlreiche starke Statements, diverse Unterstützer:innen und eine Vielzahl an wichtigen Themen, die angesprochen werden.
Equal Pay Zukunftskongress mit dem Deutschen Kulturrat
Equal Pay soll nicht länger Zukunftsmusik bleiben. Doch an welchen Stellschrauben müssen wir für eine Zukunft mit Lohngleichheit drehen? Und welche Erkenntnisse können wir dafür aus dem Bereich Kunst und Kultur gewinnen, in dem der Gender Pay Gap besonders hoch ist? Darüber diskutierten wir beim Equal Pay Zukunftskongress mit Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst und Kultur. Organisiert wird der Kongress von der Equal Pay Day Kampagne in Kooperation mit dem Deutschen Kulturrat.

Countdown zum Equal Pay Day 2023
Vergangene Veranstaltungen
Unser Kampagnen-KickOff sowie unsere digitalen Netzwerkveranstaltungen gibt es hier zum Nachschauen. Mit Hintergrundinfos zum Gender Pay Gap in Kunst und Kultur, Aktionsideen und vielem mehr.

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Kurz gefragt
Der Equal Pay Day markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke, der laut Statistischem Bundesamt 18 Prozent in Deutschland beträgt (Stand 7. März 2022).
Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen unbezahlt arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.
Rechnet man den Wert in Tage um, arbeiten Frauen insgesamt 66 Tage unbezahlt. Der nächste Equal Pay Day findet deshalb am 6. März 2024 statt.
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Als Gender Pay Gap oder geschlechtsspezifische Lohnlücke wird die prozentuale Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer und dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer bezeichnet. Frauen erhalten in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger Bruttostundenlohn als Männer, das hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2022 berechnet.
Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren sie bezahlt werden. > weiterlesen