Equal pay 4.0
Gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt
Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Countdown zum Equal Pay Day 2023
08.10.2021 Kick-Off-Veranstaltung zur EPD Kampagne 2022: Equal pay 4.0 - gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt
Unter der Moderation von Jannis Schakarian diskutierten:
- Staatssekretärin des BMFSFJ , Juliane Seifert,
- Uta Zech, Präsidentin des BPW Germany e.V.,
- Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, Professorin für Volkswirtschaftslehre, insbesondere für Wirtschafts- und Sozialpolitik an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Direktorin des Harriet Taylor Mill-Instituts für Ökonomie und Geschlechterforschung,
- Noah Fleischer, stellvertretender Geschäftsführer für Strategie und Data Analytics bei LUB.
Über den untenstehenden Button können Sie die Veranstaltung nachsehen.
#equalpay #epd22 #equalpay4punkt0
09.11.2021Veranstaltung Hintergrund und Netzwerken 11:30 - 13:30
Kleine Taten von uns allen helfen , die Lohnlücke zu schließen. Ideen für kleine Aktionen mit großer Wirkung und weitere nützliche Tipps zur Arbeit mit Social Media finden Sie hier im Video zu unserer Netzwerkveranstaltung.
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Kurz gefragt
Der Equal Pay Day markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke, der laut Statistischem Bundesamt 18 Prozent in Deutschland beträgt (Stand 7. März 2022).
Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.
Rechnet man den Wert in Tage um, arbeiten Frauen insgesamt 66 Tage umsonst. Der nächste Equal Pay Day findet deshalb am 7. März 2023 statt.
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Als Gender Pay Gap oder geschlechtsspezifische Lohnlücke wird die prozentuale Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer und dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer bezeichnet. Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer, das hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2021 berechnet.
Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren sie bezahlt werden. > weiterlesen