equal pay every day
Entgelttransparenz
Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!
Die Equal Pay Day Kampagne setzt sich sowohl kampagnenübergreifend, als auch mit spezifischen Kampagnen für Lohntransparenz ein – zuletzt 2025 unter dem Motto „Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!”. Der Fokus: die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Diese nimmt Arbeitgeber:innen in die Pflicht, zu definieren und klar zu kommunizieren, nach welchen Kriterien sie wie bezahlen.
Die Richtlinie sollte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden, was sich jedoch verzögert. Doch ein wirksames Gesetz ist unerlässlich, um den Gender Pay Gap zu reduzieren. Denn damit Lohndiskriminierung bekämpft werden kann, muss sie erstmal sichtbar gemacht werden – und dafür braucht es Transparenz.
Im Journal zur Equal Pay Day Kampagne 2025 findet ihr alle Hintergründe, Analysen und Interviews rund um Lohntransparenz und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Auskunftsanspruch für Beschäftigte
Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren sie bezahlt werden. Die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung können sie auch für eine als gleich oder gleichwertig benannte Tätigkeit (Vergleichstätigkeit) erfragen. Zudem können Beschäftigte die Höhe des für die Vergleichstätigkeit gezahlten durchschnittlichen Entgelts (als statistischen Median) erfahren, wenn die Tätigkeit von mindestens sechs Personen des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird.
Mit seinem Grundsatzurteil vom 21.01.2021 stellte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt klar, dass ein Verdienst einer Frau unter dem Median der Männer als Indiz für eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts gilt. Sieht der Arbeitgeber das anders, liegt es an ihm, dafür Beweise vorzulegen.
Unser Leitfaden für Beschäftigte erklärt, wie es geht und worauf man achten sollte. Sie wollen mehr Transparenz? Dann teilt unseren Leitfaden mit Kolleginnen und Kollegen – ob als Poster am Schwarzen Brett, als Infolink im Intranet oder als Social-Media-Post.
> Leitfaden für Beschäftigte
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Informationsmaterialien für Beschäftigte veröffentlicht und bietet Musterformulare zum Download an.
> Informationen für Beschäftigte
> Musterformulare für den Auskunftsanspruch
Entgelttransparenzportale –
Wie erfahre ich, was meine eigene Arbeit wert ist?
Wie erfahre ich, was meine eigene Arbeit wert ist?
Eine Möglichkeit, sich über berufs-, branchen- oder unternehmensübliche Gehälter zu informieren, bieten folgende kostenfreie Internetportale.
Entgeltatlas
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit hilft Verdienstmöglichkeiten in einem bestimmten Beruf zu prüfen und das Gehalt realistisch einzuschätzen. Datengrundlage sind die realen Verdienste aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland.
Lohnspiegel
Im Lohnspiegel werden vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung Daten über Einkommen und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer über eine kontinuierliche Online-Befragung erhoben. Über die Lohnspiegel-Datenbank kann man sich kostenlos über die Verdienstmöglichkeiten von 500 Berufen differenziert nach Regionen, persönlichen und betriebsspezifischen Merkmalen informieren.
Gehaltsrechner
Mit dem interaktiven Portal des Statistisches Bundesamtes können Bruttomonatsverdienste auf der Basis eines eingegebenen Profils geschätzt werden. Grundlage sind die amtlichen Daten aus der Verdienststrukturerhebung, an der ca. 60. 000 zufällig ausgewählte Betriebe teilnehmen. Die Angaben zu den einzelnen Angestellten (wie z. B. der Verdienst) kommen aus der Lohnabrechnung der Betriebe, was eine hohe Datenqualität gewährleistet.
Toolkit für Arbeitgeber:innen
Dieses Toolkit des European Institut für Gender Equality soll Arbeitgeber:innen in der EU dabei helfen, Jobs anhand objektiver Kriterien geschlechterneutral zu evaluieren und klassifizieren. Diese Kriterien beinhalten Faktoren wie Kompetenzen, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen. Es ist für alle Arten von Organisationen und Unternehmen geeignet und wurde im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt.