Diskussion „Zwischen Anspruch und Ausrede. Deutschland am Scheideweg zu echter Lohngerechtigkeit?“
Datum
6.März 2026, 18:00 Uhr bis
6.März 2026, 20:00 Uhr
Aktionsort
Emma Ihrer-Saal im Rathaus Pankow
Adresse
Breite Straße 24a-26,
13187
Berlin
Veranstaltende Organisation
Bezirksamt Pankow, Bezirksamt Spandau, Abteilung Frauen und Gleichstellung der SenASGIVA
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des diesjährigen Equal Pay Day am 27. Februar laden die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke Spandau und Pankow in Kooperation mit der Abteilung Frauen und Gleichstellung (SenASGIVA) zu einer gemeinsamen Diskussion ein. Es diskutieren: Prof. Dr. Heide Pfarr, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), ehem. Hessische Staatsministerin, Ehrenmitglied des Deutschen Juristinnenbundes (djb) Micha Klapp, Staatssekretärin für Arbeit und Gleichstellung, SenASGIVA Dana Müller, Forschungsbereichsleiterin am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Im Fokus der Veranstaltung steht der schleppende Umsetzungswille Deutschlands bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie – und die Frage, warum Lohngerechtigkeit weiterhin auf sich warten lässt. Obwohl die Richtlinie verbindliche Vorgaben zur Herstellung von Entgeltgleichheit macht, bleibt ihre nationale Umsetzung bislang zögerlich – mit spürbaren Folgen für Frauen, insbesondere für jene mit Care-Verantwortung und mehrfachen strukturellen Benachteiligungen. Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umgesetzt sein. Sie ist bereits seit 2023 in Kraft. Dennoch ist die Umsetzung in Deutschland bislang kaum vorangekommen. Ob diese echte Chance auf wirksame Lohngerechtigkeit genutzt wird, entscheidet sich an der Ausgestaltung der deutschen Umsetzung. Das bisher geltende Entgelttransparenzgesetz wird von vielen als unzureichend und letztlich wirkungslos eingeschätzt. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bietet nun die Möglichkeit, dass bisher geltende Recht umfassend zu überarbeiten. Damit könnte ein wirksamer Beitrag zu echter Lohngerechtigkeit geleistet werden. Der Blick auf die Zahlen unterstreicht die Dringlichkeit: Mit einem Gender Pay Gap von 16 % liegt Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt von 12 %. Damit gehört Deutschland EU-weit weiterhin zu den Schlusslichtern. Im europäischen Vergleich wird deutlich, woran es hierzulande hapert: Länder mit ähnlich hoher Erwerbsbeteiligung von Frauen wie Schweden, Dänemark, Frankreich oder Spanien setzen seit Jahren erfolgreich auf verbindliche Entgeltanalysen und Prüfverfahren. Diese Länder haben deutlich geringere Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Statt unmittelbar an erfolgreiche europäische Beispiele anzuknüpfen und zeitnah konkrete gesetzliche Schritte zur wirkungsvollen Umsetzung der EU-Richtlinie zu beschließen, setzte Deutschland zunächst eine Kommission zur sog. „bürokratiearmen Umsetzung“ der Richtlinie ein. Das Ergebnis: Ein insgesamt arbeitgeberfreundlicher Bericht mit umstrittenen Empfehlungen, der an mehreren Stellen offene Fragen aufwirft. In einem Sondervotum warnt u. a. Prof. Dr. Heide Pfarr ausdrücklich vor einer abschwächenden Umsetzung der EU-Richtlinie, die Transparenz verspricht, aber Wirkung vermeidet. Die Podiumsdiskussion „Zwischen Anspruch und Ausrede“ greift diese Konfliktlinie auf. Anmeldung bis zum 05. März 2026 unter: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/formular.1642142.php




